AGBs
Screen Point AG (nachfolgend SPAG) ist eine Dienstleistungsfirma in Sirnach. Diese Bestimmungen gelten in Ergänzung zu den allgemeinen Verträgen.
1. Parteien und Vertragsgegenstand
a) Unter dem Begriff Kunde ist jede natürliche und juristische Person zu verstehen. Der Kunde schliesst einen Vertrag über die Erbringung von unseren Dienstleistungen gemäss entsprechender Leistungsbeschreibung mit der SPAG ab. Mit dem Ausfüllen und Senden einer Anmeldung via Post oder Facsimile kommt der Vertrag für die Nutzung der von SPAG angebotenen Dienstleistungen zustande.
b) Mit dem Senden der Auftragserteilung gelten diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen Geschäftsbestimmungen und diesen Vertragsbestimmungen gehen letztere vor.
2. Pflichten des Kunden
a) Der Kunde ist für den Inhalt seiner Webseiten verantwortlich die er, oder Dritte über seine Webseiten übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereit hält. Insbesondere dürfen folgende Informationsgehalte nicht verbreitet werden:
- Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
- Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
- Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 StGB
- Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
- Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen
Bei Zuwiderhandlungen behält sich SPAG das Recht vor, die Systemnutzung einzuschränken oder zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen, wobei kein Anspruch auf allfällig geleistete Zahlungen erhoben werden kann.
b) Der Kunde hat sämtliche Zugangsdaten (E-Mail, Server, FTP, usw.) vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich alle notwendigen Massnahmen zu treffen, damit nicht mit seinen Zugangsdaten unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen wird, Programme manipuliert oder Computerviren eingeschleust werden.
c) Das Versenden von Massenmails (Spamming, Mail Bombing usw.) über die Server von SPAG im Speziellen oder als Kunde von SPAG im Allgemeinen ist untersagt. Ebenso ist der Betrieb von Mailinglisten in einem Ausmass, welches die Betriebsstabilität der Systeme gefährden könnte, strikte untersagt. Solche Verhaltensweisen gelten als missbräuchliche Verwendung des Internetzugangs bzw. der Dienstleistung.
d) Das versenden von Werbe-E-Mails durch den Kunden an Dritte, ohne von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, ist unzulässig. SPAG behält sich bei bekannt werden vor, das Zugangskonto des Kunden ohne Ankündigung bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren. Eine Haftung von SPAG für eine solche Sperrung ist ausgeschlossen.
e) Jede Beeinträchtigung der System- und Netzwerksicherheit ist verboten. Insbesondere ist es verboten, unerlaubt auf Daten, Systeme oder Netzwerkelemente zuzugreifen, solche auszuwerten, zu überwachen, zu scannen oder sonst wie unerlaubt zu benutzen, ohne ausdrückliche Genehmigung des Berechtigten die Verwundbarkeit des Systems zu prüfen und Steuerinformationen wie TCP/IP-Adressen oder Informationen im Steuerungsteil (Adresse des Empfängers oder des Absenders) zu fälschen. Jedwede Tätigkeit, welche die Systemstabilität negativ beeinflusst, insbesondere das Verwenden von Scripten, welche die Serversysteme überlasten oder zu Fehlfunktionen verleiten, ist untersagt. SPAG behält sich die sofortige Deaktivierung oder Unterbindung der Tätigkeit vor. Die zur Wiederherstellung der Services benötigte Zeit wird dem Verursacher in Rechnung gestellt, beträgt im Minimum jedoch eine halbe Stunde Verrechnung zum jeweils gültigen Stundensatz. Die missbräuchliche Verwendung des Systems kann die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses nach sich ziehen. Eine Rückzahlung allfällig geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.
3. Zusammenarbeit mit Dritten
a) Auf Projekt-Ebene kann eine Zusammenarbeit mit Dritten entstehen. SPAG erhält das Recht, nach eigenem Ermessen, Dritte hinzu zu ziehen. Dabei wird die nötige Sorgfaltspflicht und Verschwiegenheit gewahrt.
b) Sollte der Kunde für einen Auftrag eigene Partner oder Dritte hinzu ziehen, behält sich SPAG das Recht vor, seine Dienstleistungen vorzeitig und gesamthaft abzurechnen, sollten Lieferverzögerungen durch Dritte entstehen, die eine Abhängigkeit zum Auftrag darstellen.
4. Störungen und Kostenentstehung
a) Für Störungen von Netzwerk, Hardware, Betriebssystem, Betriebsystem-relevanten Systemkomponenten oder für den Applikationsbetrieb erforderliche Programme ausserhalb des Applikationsbereiches haftet SPAG nicht, bzw. diese liegen ausserhalb jeder Garantieabdeckung. Allfällige erforderliche Störungsbehebungen von fehlerhaften Umsystemen oder Koordinationsaufwände mit Dritten werden zu den jeweils gültigen Stundenansätzen verrechnet, mindestens jeweils 1 Stunde. Bei wiederholten Störfällen, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von SPAG liegen, behält sich SPAG das Recht vor, den verantwortlichen Dienstleister zu wechseln. Die Aufwände für einen System-Umzug gehen zu Lasten des Kunden. Davon ausgenommen sind separat abgeschlossene Support- bzw. SLA-Verträge.
b) Die Dienstleistung bzw. ein Vertrag kann von Seiten SPAG eingeschränkt, eingestellt oder einseitig gekündigt werden, wenn eine erforderliche Zahlung trotz Mahnung ausbleibt oder der Kunde eine oder mehrere Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise verletzt, und zwar 10 Tage ab Zustelldatum des Hinweises. Eine Rückzahlung allfällig geleisteter Teil- oder Anzahlungen ist ausgeschlossen. Die Kosten für eine allfällige Wiederinbetriebnahme gehen zu Lasten des Kunden und werden nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch 1 Stunde zum jeweils gültigen Stundensatz. Eine Haftung von SPAG für allfällige Betriebsstörungen oder Geschäftsausfällen beim Kunden ist ausgeschlossen. SPAG behält sich das Recht vor, eine Wiederinbetriebnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5. Vertragsdauer, Kündigung, Rechnungsstellung
a) Die Mindestvertragsdauer beträgt ohne anderweitige Angaben 6 Monate ab Erbringung der kostenpflichtigen Leistung. Ohne Kündigung wird der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragsdauer für jeweils weitere 6 Monate auf unbestimmte Zeit weitergeführt.
b) Nach Ablauf der der Mindestvertragsdauer können beide Vertragsparteien den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
c) Für Dienstleistungen der SPAG unter CHF 10'000 sind jeweils 30 % im Voraus zu bezahlen. 70 % nach 30 Tagen oder Fertigstellung. Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.
Schlussbestimmungen
Aktualisierte bzw. angepasste Versionen dieser Geschäftsbestimmungen gelten von dem Kunden als akzeptiert, wenn nicht innert 30 Tagen ab Veröffentlichung eine schriftliche Beanstandung eingereicht wird. Bei Nichtakzeptierung der neuen Bestimmungen können für den Beanstander entweder die bisherigen Bestimmungen unter Auflagen fortgesetzt werden oder der Kunde erhält das Recht, auf Ende des Folgemonats seine Dienstleistung zu kündigen, sofern SPAG auf die neuen Geschäftsbestimmungen besteht.
Sirnach, August 2009
1. Parteien und Vertragsgegenstand
a) Unter dem Begriff Kunde ist jede natürliche und juristische Person zu verstehen. Der Kunde schliesst einen Vertrag über die Erbringung von unseren Dienstleistungen gemäss entsprechender Leistungsbeschreibung mit der SPAG ab. Mit dem Ausfüllen und Senden einer Anmeldung via Post oder Facsimile kommt der Vertrag für die Nutzung der von SPAG angebotenen Dienstleistungen zustande.
b) Mit dem Senden der Auftragserteilung gelten diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen Geschäftsbestimmungen und diesen Vertragsbestimmungen gehen letztere vor.
2. Pflichten des Kunden
a) Der Kunde ist für den Inhalt seiner Webseiten verantwortlich die er, oder Dritte über seine Webseiten übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereit hält. Insbesondere dürfen folgende Informationsgehalte nicht verbreitet werden:
- Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
- Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
- Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 StGB
- Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
- Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen
Bei Zuwiderhandlungen behält sich SPAG das Recht vor, die Systemnutzung einzuschränken oder zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen, wobei kein Anspruch auf allfällig geleistete Zahlungen erhoben werden kann.
b) Der Kunde hat sämtliche Zugangsdaten (E-Mail, Server, FTP, usw.) vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich alle notwendigen Massnahmen zu treffen, damit nicht mit seinen Zugangsdaten unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen wird, Programme manipuliert oder Computerviren eingeschleust werden.
c) Das Versenden von Massenmails (Spamming, Mail Bombing usw.) über die Server von SPAG im Speziellen oder als Kunde von SPAG im Allgemeinen ist untersagt. Ebenso ist der Betrieb von Mailinglisten in einem Ausmass, welches die Betriebsstabilität der Systeme gefährden könnte, strikte untersagt. Solche Verhaltensweisen gelten als missbräuchliche Verwendung des Internetzugangs bzw. der Dienstleistung.
d) Das versenden von Werbe-E-Mails durch den Kunden an Dritte, ohne von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, ist unzulässig. SPAG behält sich bei bekannt werden vor, das Zugangskonto des Kunden ohne Ankündigung bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren. Eine Haftung von SPAG für eine solche Sperrung ist ausgeschlossen.
e) Jede Beeinträchtigung der System- und Netzwerksicherheit ist verboten. Insbesondere ist es verboten, unerlaubt auf Daten, Systeme oder Netzwerkelemente zuzugreifen, solche auszuwerten, zu überwachen, zu scannen oder sonst wie unerlaubt zu benutzen, ohne ausdrückliche Genehmigung des Berechtigten die Verwundbarkeit des Systems zu prüfen und Steuerinformationen wie TCP/IP-Adressen oder Informationen im Steuerungsteil (Adresse des Empfängers oder des Absenders) zu fälschen. Jedwede Tätigkeit, welche die Systemstabilität negativ beeinflusst, insbesondere das Verwenden von Scripten, welche die Serversysteme überlasten oder zu Fehlfunktionen verleiten, ist untersagt. SPAG behält sich die sofortige Deaktivierung oder Unterbindung der Tätigkeit vor. Die zur Wiederherstellung der Services benötigte Zeit wird dem Verursacher in Rechnung gestellt, beträgt im Minimum jedoch eine halbe Stunde Verrechnung zum jeweils gültigen Stundensatz. Die missbräuchliche Verwendung des Systems kann die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses nach sich ziehen. Eine Rückzahlung allfällig geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.
3. Zusammenarbeit mit Dritten
a) Auf Projekt-Ebene kann eine Zusammenarbeit mit Dritten entstehen. SPAG erhält das Recht, nach eigenem Ermessen, Dritte hinzu zu ziehen. Dabei wird die nötige Sorgfaltspflicht und Verschwiegenheit gewahrt.
b) Sollte der Kunde für einen Auftrag eigene Partner oder Dritte hinzu ziehen, behält sich SPAG das Recht vor, seine Dienstleistungen vorzeitig und gesamthaft abzurechnen, sollten Lieferverzögerungen durch Dritte entstehen, die eine Abhängigkeit zum Auftrag darstellen.
4. Störungen und Kostenentstehung
a) Für Störungen von Netzwerk, Hardware, Betriebssystem, Betriebsystem-relevanten Systemkomponenten oder für den Applikationsbetrieb erforderliche Programme ausserhalb des Applikationsbereiches haftet SPAG nicht, bzw. diese liegen ausserhalb jeder Garantieabdeckung. Allfällige erforderliche Störungsbehebungen von fehlerhaften Umsystemen oder Koordinationsaufwände mit Dritten werden zu den jeweils gültigen Stundenansätzen verrechnet, mindestens jeweils 1 Stunde. Bei wiederholten Störfällen, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von SPAG liegen, behält sich SPAG das Recht vor, den verantwortlichen Dienstleister zu wechseln. Die Aufwände für einen System-Umzug gehen zu Lasten des Kunden. Davon ausgenommen sind separat abgeschlossene Support- bzw. SLA-Verträge.
b) Die Dienstleistung bzw. ein Vertrag kann von Seiten SPAG eingeschränkt, eingestellt oder einseitig gekündigt werden, wenn eine erforderliche Zahlung trotz Mahnung ausbleibt oder der Kunde eine oder mehrere Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise verletzt, und zwar 10 Tage ab Zustelldatum des Hinweises. Eine Rückzahlung allfällig geleisteter Teil- oder Anzahlungen ist ausgeschlossen. Die Kosten für eine allfällige Wiederinbetriebnahme gehen zu Lasten des Kunden und werden nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch 1 Stunde zum jeweils gültigen Stundensatz. Eine Haftung von SPAG für allfällige Betriebsstörungen oder Geschäftsausfällen beim Kunden ist ausgeschlossen. SPAG behält sich das Recht vor, eine Wiederinbetriebnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5. Vertragsdauer, Kündigung, Rechnungsstellung
a) Die Mindestvertragsdauer beträgt ohne anderweitige Angaben 6 Monate ab Erbringung der kostenpflichtigen Leistung. Ohne Kündigung wird der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragsdauer für jeweils weitere 6 Monate auf unbestimmte Zeit weitergeführt.
b) Nach Ablauf der der Mindestvertragsdauer können beide Vertragsparteien den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
c) Für Dienstleistungen der SPAG unter CHF 10'000 sind jeweils 30 % im Voraus zu bezahlen. 70 % nach 30 Tagen oder Fertigstellung. Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.
Schlussbestimmungen
Aktualisierte bzw. angepasste Versionen dieser Geschäftsbestimmungen gelten von dem Kunden als akzeptiert, wenn nicht innert 30 Tagen ab Veröffentlichung eine schriftliche Beanstandung eingereicht wird. Bei Nichtakzeptierung der neuen Bestimmungen können für den Beanstander entweder die bisherigen Bestimmungen unter Auflagen fortgesetzt werden oder der Kunde erhält das Recht, auf Ende des Folgemonats seine Dienstleistung zu kündigen, sofern SPAG auf die neuen Geschäftsbestimmungen besteht.
Sirnach, August 2009


